Drogen
| Thema | Regelsatz in € | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
Drogen Wer sich nach Einnahme (unabhängig von der Menge) bestimmter Drogen ans Steuer setzt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Geldbußen bis zu 1500 € oder ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten drohen, wenn man sich unter Einfluss von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain oder Ecstasy ans Steuer setzt. Dabei zählt allein der Nachweis des Drogenkonsums. | |||
| Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr | |||
| 500,– | 2 | 1 Monat |
| 1000,– | 2 | 3 Monate |
| 1500,– | 2 | 3 Monate |
| Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss | 1) [+] | 3 | |
[+] Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe 1) Straftat nach StGB | |||

Mit freundlicher Genehmigung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
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